Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen

Versteigerungsbedingungen

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1. Mit der Teilnahme an der Auktion erkennt jeder Bieter und Käufer die Versteigerungsbedingungen
der Schwarzfischer GmbH an.



2. Der Katalog gilt als ein unverbindliches Angebot. Sein Inhalt ist nach bestem Wissen
zusammengestellt. Die Schwarzfischer GmbH übernimmt keine Gewähr für Qualität, Maße,
Gewichte, Vollständigkeit, insbesondere Baujahre und sonstige technische Daten. Die
Versteigerungsgegenstände werden so verkauft, wie sie sich im Augenblick des Zuschlages
befinden. Gewährleistungsansprüche jeder Art gegenüber Auftraggeber und Versteigerer sind
ausgeschlossen. Nachdem es sich um ein Pfandgut handelt, das in einer öffentlichen Versteigerung
zum Verkauf kommt, wird nach § 445 die Produkthaftung ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich
empfohlen, die Versteigerungsgegenstände vorher zu besichtigen! Der Verkauf erfolgt
ausschließlich für gewerbliche Zwecke!


3. Zur Versteigerung sind als Bieter nur Personen über 18 Jahre zugelassen, die für ihren
Geschäftsbetrieb oder im Auftrag für einen Geschäftsbetrieb ersteigern wollen. Ein Bieter, der für
einen Auftraggeber mitsteigert und den Zuschlag erhält, haftet neben diesem als Selbstschuldner.
Jeder Bieter haftet für die ersteigerten Gegenstände in voller Höhe des Rechnungsbetrages. Bei
Nichtabnahme des Versteigerungsgutes haftet er für einen eventuellen Mindererlös.



4. In der Regel wird nach fortlaufenden Katalognummern versteigert. Der Versteigerer hat das Recht,
Katalognummern zusammenzufassen, vor- und nachzuziehen, oder ganz aus der Auktion
herauszunehmen.



5. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt
wurde. Will ein Bieter sein Höchstgebot nicht gelten lassen oder bestehen Zweifel über einen
Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. Der Meistbietende ist an sein Höchstgebot
gebunden. Der Versteigerer ist berechtigt, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen, das heißt,
dass der Bieter an sein Gebot gebunden ist, der Versteigerer jedoch es nicht annehmen braucht. In
jedem Fall gilt allein und unverbindlich die Entscheidung des Versteigerers, der sich Bieter und Käufer
unterwerfen. Zahlungen müssen sofort erfolgen, in bar oder mit bankbestätigtem Scheck. Das
Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung und Einlösung der Zahlungsmittel an den Käufer
über (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen.



6. Die in der Auktion erzielten Zuschläge verstehen sich in EUR, zuzüglich einer Versteigerungsgebühr
von 18 % zuzüglich 19 % MwSt. für jeden Gegenstand ab Fundament oder Platz, undemontiert und
unverladen.



7. Jeder Bieter, der an unserer Versteigerung teilnimmt, verpflichtet sich zur Zahlung des Aufgeldes in
Höhe von 18 % gegenüber dem Versteigerer.



8. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet. Die Gegenstände müssen
innerhalb der im Katalog angegebenen Termine vollständig abgeholt werden. Jeder Käufer ist für die
Demontage und den Abtransport der Gegenstände selbst verantwortlich und haftet für jegliche
Schäden, welche durch sein Verschulden entstanden sind. Falls der Abholtermin überschritten wird,
haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten, z. B. Demontage, weitere Lagerung und Auslagerung.



9. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung
jeder Art, z. B. durch Vandalismus, Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den
Käufer über.



10. Die Aushändigung der Gegenstände erfolgt nur nach vorheriger und vollständiger Bezahlung in der
dafür vorgesehenen Zeit.



11. Die Schwarzfischer GmbH bzw. sein Auftraggeber haften nicht für Schäden, die Besucher und Käufer
im räumlichen Bereich der Auktion und des Geländes an Personen oder Sachen entstehen. Das
Inbetriebsetzen von Maschinen und Anlagen ist Besuchern und Käufern nicht gestattet. Für Schäden,
die durch Verschulden von Besuchern und Käufer entstehen, werden diese haftbar gemacht.



12. Vorstehende Bedingungen sind Bestandteil eines jeden durch Zuschlag oder durch freihändige
Verwertung zustande gekommenen Verkaufs.



13. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil
und sind hierzu auch nicht verpflichtet.



14. Beträge über 10.000,00 € werden lediglich elektronisch akzeptiert.